Bevormundung in Corona-Zeiten

Ein Gedanke zur Zeit

 

Seit dem Ende des Lockdowns in der Coronakrise werden Menschen weltweit „bevormundet“. Im wahrsten Sinne des Wortes: Mit der Pflicht, an bestimmten Orten einen Schutz vor ihrem Mund (und der Nase) zu tragen. 

Das aber, was eigentlich nur ein Stück Stoff ist, empfinden manche als „Bevormundung“ auch im übertragenen Sinn: Sie fühlen sich wie Unmündige behandelt, die ihre eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden dürfen. Deshalb begehren sie auf gegen diese Bevormundung. Sie rücken zusammen und legen die Masken ab – bei Demonstrationen in den Städten oder Partys an Seen und Flüssen.

Aber ist diese gesetzliche Pflicht zur „Bevormundung“ in Coronazeiten auch wirklich Bevormundung? Sind dann nicht alle Gesetze Bevormundung?

Nein! Gute und faire Gesetze, wie zum Beispiel die 10 Gebote des Alten Testaments, nutzen nicht dem Gesetzgeber, sondern den Adressaten. Sie regeln die Freiheit zwischen den Menschen. Der Schwächere muss vor dem Stärkeren geschützt werden. „Du sollst Vater und Mutter ehren“ – es besteht also eine Fürsorgepflicht im Alter für die, die einst für mich gesorgt haben. „Du sollst nicht begehren … alles was sein ist“ – es besteht ein Schutz des Schwächeren vor den Ansprüchen des Stärkeren. Niemand darf sich nehmen, nur weil es in seiner Macht steht.

Auch der Mundschutz in Coronazeiten ist so gesehen nur wörtlichen genommen eine Bevormundung. Im übertragenen Sinn ist er es nicht. Er dient dem Schutz der einen vor einer Infektion durch andere. Einfach ein Stück Freiheit, das wir uns gönnen sollten.

Martin Steinbach