Allgemeine Aufgaben

  1. Aufgaben

    Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. Sie hat in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten.

    Die MAV hat ein Recht mit zu beraten bei:

    • Auflösung, Verlegung von Dienststellen

    • Außerordentlicher Kündigung

    • Kündigung innerhalb der Probezeit

    • Versetzung und Abordnung

      Sie hat ein Mitbestimmungsrecht bei:

    • Einstellungen

    • ordentlicher Kündigung

    • Ein- und Höhergruppierung

    • Beförderung

    • Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit

    • Gestaltung der Arbeitszeit

    • Arbeitsschutzmaßnahmen

    • Einführung neuer Arbeitsmethoden

      Darüber hinaus kann sie:

    • Vermittlungsgespräche führen

    • Auskünfte geben zu Urlaubsansprüchen u.a.

    • in arbeitsrechtlichen Belangen beraten

 


 (Quelle: Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Stand Jahr 2018)