Aufgaben
Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. Sie hat in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten.
Die MAV hat ein Recht mit zu beraten bei:
Auflösung, Verlegung von Dienststellen
Außerordentlicher Kündigung
Kündigung innerhalb der Probezeit
Versetzung und Abordnung
Sie hat ein Mitbestimmungsrecht bei:
Einstellungen
ordentlicher Kündigung
Ein- und Höhergruppierung
Beförderung
Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit
Gestaltung der Arbeitszeit
Arbeitsschutzmaßnahmen
Einführung neuer Arbeitsmethoden
Darüber hinaus kann sie:
Vermittlungsgespräche führen
Auskünfte geben zu Urlaubsansprüchen u.a.
in arbeitsrechtlichen Belangen beraten
(Quelle: Mitarbeitervertretungsgesetz der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Stand Jahr 2018)